Rechtsprechung
BFH, 21.05.1991 - VII B 101/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
Auszug aus BFH, 21.05.1991 - VII B 101/91
Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung kann vielmehr unabhängig von einem behaupteten Anordnungsanspruch bereits dann abgelehnt werden, wenn jedenfalls ein Anordnungsgrund fehlt (vgl. BFH-Beschluß vom 12.4.1984 VIII B 115/82; vgl. BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes, insbesondere bei Vollstreckung aus Steuerbescheiden).